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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

inkl. Nutzungsrichtlinien für die Kinderbetreuung von Work'n'Kid

 

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Anne Rübsam-Rivierre (Work'n'Kid), Schreinerstraße 58, 10247 Berlin

siehe – www.worknkid.de

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1. Einführung und Allgemeines
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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Unternehmens von Anne Rübsam-Rivierre, nachfolgend Work'n'Kid genannt, gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern.
AGBs des Kunden, die im Widerspruch zu den AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Work'n'Kid keine Geltung.


Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Nachfolgend ist dieser Vertragspartner auch Nutzer oder Kunde genannt.

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2.A Leistungsbeschreibung Allgemein

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2.A.1. Unsere Raum- und Serviceangebote

 

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Gegenstände des Angebots von Work'n'Kid sind die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, einschließlich Internetnutzung (W-LAN), die Bereitstellung von Besprechungsräumen, ggf. Schließfächern, technischer Büroinfrastruktur und darüber hinausgehende Services im Zusammenhang mit den genannten Raumangeboten, wie die Durchführung von Veranstaltungen, gastronomischer (Catering-) Service sowie die ggf. Vermietung von technischem Equipment, wie Beamer. Zusätzlich bietet das Work'n'Kid seinen Mitgliedern, Nutzern des Raumangebots und Veranstaltungsbesuchern einen buchbaren Kinderbetreuungsservice.

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Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Die Preise und Konditionen der von Work'n'Kid angebotenen Leistungen sind der Preisliste auf www.worknkid.de zu entnehmen.

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Für die Buchung der Kinderbetreuung gelten zusätzlich die Punkte 2.B

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2.A.2 Büroarbeitsplatz und Buchung

 

 

Das Work'n'Kid stellt seinen Nutzern in unterschiedlichen Tarifsystemen Büroarbeitsplätze in zwei verschiedenen Gruppenbüros zur Verfügung. Diese Arbeitsplätze beinhalten einen Platz an einem Tisch, einen Stuhl und Stromanschluss. Darüber hinaus hat jeder Nutzer Internetzugang per WLAN. Der Nutzer von Work'n'Kid hat sich vor Vertragsabschluss von der Funktionsfähigkeit des angebotenen Arbeitsplatzes überzeugt.


Bei Tarifen mit „flexiblen Arbeitsplätzen“ kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit eines freien Arbeitsplatzes gegeben werden. Auch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz in den Coworking-Räumen. Flexible Arbeitsplätze müssen am Ende jeder Nutzung vom Nutzer komplett geräumt und gesäubert werden.


Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar, wenn nicht anders angegeben.

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Eine Zusage (auch mündlich) gilt als zahlungspflichtige Buchung.

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Ein Nicht-Erscheinen trotz Anmeldung gilt als Nutzung. Späteres Erscheinen oder früheres Verlassen gilt als Nutzung des gesamten gebuchten Zeitraumes. Stornierungen/ Verschiebungen (Tagesstickets/ Einzeltermine) müssen bis 24 Stunden (Ausnahme Sa+So+Feiertage) erfolgen, da sie ansonsten als no-show gelten.

 

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2.A.3 Probestunde und Probemonat (Coworking)

 

 

Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, eine kostenfreie Probestunde im Work'n'Kid zu buchen (via Kontaktanfrage). Die Probestunde ist einmalig nutzbar und kann nur dann gebucht werden, wenn noch keine Work'n'Kid-Mitgliedschaft besteht oder bestand. Die Probestunde umfasst die Nutzung eines Arbeitsplatzes mit Strom und Internetzugang an einem Wochentag während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 9 bis 18 Uhr). 


Darüber hinaus können Nutzer einen regulären Monat als Probemonat buchen. Dieser kostet 180 Euro zzgl. 19% MwSt. und beinhaltet einen flexiblen Arbeitsplatz mit Strom und Internetzugang, den der Nutzer binnen eines Monats ab Buchung und während der regulären Öffnungszeiten des Work'n'Kid (montags bis freitags 9 bis 18 Uhr) so oft nutzen kann, wie er möchte. Der Probemonat endet auf Wunsch nach Ablauf eines Monats und geht dann nicht in eine Mitgliedschaft über. Er kann aber zu gleichen Konditionen verlängert werden.

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2.A.4 Miete und Nutzung von Besprechungs- und Eventräumen

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Das Work'n'Kid stellt einen Besprechungsraum zur Nutzung für Mitglieder zur Verfügung. Dieser Raum wird nach dem "First Come, first serve" Prinzip pro Stunde vergeben, sodass kein verbindlicher Anspruch besteht. Reservierungswünsche werden direkt an der Tür oder bei einem Mitarbeiter vorgenommen. Nach 30min Nutzung entstehen Gebühren.

Während der Mittagszeit dient der Raum allen Mitgliedern als Pausenraum.

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Das Work'n'Kid stellt für Veranstaltungen Eventräume/-Flächen zur Verfügung. Diese Räume werden nach individueller Rücksprache vergeben, sodass kein verbindlicher Anspruch besteht. Diese Räume können mit Teilnehmern, Klienten etc. während der geblockten Zeiten genutzt werden, wobei die Art der Nutzung störungsarm für andere Nutzer des Work'n'Kid sein muss. Insbesondere sind starke Geräuschentwicklung und die Nutzung von stark riechenden Materialien (Räucherstäbchen usw.) zu vermeiden.

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Die Räume sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Mit der Einrichtung ist sorgfältig umzugehen. Beschädigungen, die auf unsachgemäße Benutzung durch den Nutzer zurückzuführen sind, werden ihm mit einer angemessenen Bearbeitunggebühr in Rechnung gestellt.

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Das Work'n'Kid haftet nicht für durch Dritte verursachte Personenschäden sowie Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten Ausstattungs-, Ausstellungsstücken oder Garderobe. Der Nutzer haftet als Gesamtschuldner ohne Verschuldensnachweis für alle Personenschäden sowie Sachschäden am Vermögen von Work'n'Kid, die durch ihn, sein Personal oder die Teilnehmer an der Veranstaltung während derselben und/oder während des Auf- und Abbaus verursacht werden. Der Nutzer hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für besondere Vorkommnisse wie zum Beispiel Beschwerden von Nachbarn.

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Bei Gesamtnutzung des Work'n'Kid werden zusätzlich zeitlich begrenzte Untermietverträge mit dem temporären Mieter abgeschlossen.

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2.B Leistungsbeschreibung Kinderbetreuung

 

2.B.1. Unsere Raum- und Serviceangebote

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Gegenstände des Angebots von Work'n'Kid sind hier die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen, die Bereitstellung von Betreuungsräumen, Infrastruktur und darüber hinausgehende Services im Zusammenhang mit den genannten Angeboten. 

Das Work'n'Kid bietet seinen Mitgliedern/ Kunden/ Nutzern einen buchbaren Kinderbetreuungsservice, der in direktem Verhältnis zur Buchung von Büroplätzen steht.

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Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Die Preise und Konditionen der von Work'n'Kid angebotenen Leistungen sind der Preisliste auf www.worknkid.de zu entnehmen.

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Die Betreuung richtet sich dabei an Eltern mit Kindern im Alter von ca. 4 Monaten bis 4 Jahren.

Obwohl wir eine professionelle Betreuung in kindgerechten Räumen anbieten, ist das Work'n'Kid kein dauerhafter Ersatz für eine reguläre Betreuungseinrichtung (KiTa, Krippe, Tagespflege).

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Die Nutzung der Kinderbetreuung ist an die gleichzeitige Buchung eines Coworking-Arbeitsplatzes durch einen sorgeberechtigten Elternteil gebunden. Die Verantwortung und Haftung (Aufsichtspflicht) bleibt bei den Eltern.

 

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2.B.2 Betreuungsort

 

Die Betreuung findet vor Ort im Work'n'Kid statt, in speziell dafür eingerichteten, kindgerechten und gesicherten Räumen, welche unmittelbar neben den Arbeitsräumen der Eltern liegen. Eltern und Kinder haben so die Möglichkeit, miteinander in Kontakt zu treten. Dies wird individuell mit den Betreuern besprochen. Feste Schlafenszeiten sind in der Tagesstruktur nicht vorgesehen. Die Schlafzeiten richten sich nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes.

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Der Kinderbereich ist – außerhalb der Bring- und Holzeiten - für Eltern nur unter Rücksprache der Betreuer zu betreten, um keine Unruhe zu erzeugen.

 

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2.B.3 Betreuungspersonen

 

Betreut werden die Kinder durch erfahrenes Betreuungspersonal. Wir erwarten von jeder Betreuungsperson ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Erste-Hilfe-am-Kind Kurs, Referenzen und Erfahrungen im Bereich Kinderbetreuung, die diese jeweils durch entsprechende Belege nachweisen müssen. Vor Beginn der Betreuung müssen Eltern mit uns eine Betreuungsvereinbarung abschließen, was auch bereits in Form einer Buchung erfolgt, da alle Details auf der Rechnung stehen.

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Wir haben ein Team von mehreren festen Betreuern im Schichtdienst eingesetzt, sodass die Kinder und die Betreuer einen Bezug zueinander entwickeln können. Es besteht kein Anspruch an ein bestimmte Betreuungsperson.

 

 

2.B.4 Betreuungsanmeldung

 

Es besteht eine begrenzte Anzahl von Betreuungsplätzen. Um einen Platz in der flexiblen Back-up-Kinderbetreuung zu bekommen, ist eine Anmeldung bis 24 Stunden (Wochentage) erforderlich. Bei späterer oder vergessener Anmeldung besteht kein Anspruch auf einen freien Platz. Ebenso im Fall, dass die freien Plätze bereits alle ausgebucht sind. 

Eine Zusage (auch mündlich) gilt als zahlungspflichtige Buchung.

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Ein Nicht-Erscheinen trotz Anmeldung gilt als Nutzung. Späteres Erscheinen oder früheres Verlassen gilt als Nutzung des gesamten gebuchten Zeitraumes. Stornierungen/ Verschiebungen müssen bis 24 Stunden (Ausnahme Sa+So+Feiertage) erfolgen, da sie ansonsten als no-show gelten.

(Beispiel: Wer am Montag 9:00h einen Termin hat, muss bis Freitag 15:00h stornieren. Wer am Dienstag 9:00h einen Termin hat, muss bis Montag 9:00h stornieren.)​

 

 

2.B.5 Betreuungszeiten, Essen und persönliches Equipment

 

Aufgrund der flexiblen Betreuung ist eine individuelle Eingewöhnung nur bedingt möglich. Dennoch ist es uns wichtig, dass jedes Kind sich an die neue Umgebung und Betreuer gewöhnen kann. Besondere Bedürfnisse klären wir gern bereits während der Probestunde, so dass es während der Betreuungszeit möglichst entspannt für alle ist. Auch die anfängliche Übergabe möchten wir gelungen gestalten und bestmöglich auf die Kinder eingehen, um jedem eine angenehme Betreuungszeit zu ermöglichen. Deshalb ist es uns wichtig, dass jedes abgebende Elternteil 10-15 Minuten für das Ankommen einplant (innerhalb des Buchungszeitraumes).

 

Es besteht die Möglichkeit, jeweils einen Betreuungsblock zu buchen und verbindlich zu reservieren. Ohne Reservierung können wir Kinder nur bei freien Plätzen nehmen.

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Die Kinderbetreuung im Work'n'Kid steht von Montag bis Freitag in der Zeit von 9-17:30 Uhr zur Verfügung. Eine längere Betreuungszeit ist nur nach Absprache und gegen Gebühr möglich. 

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Wir haben das Selbstversorger-Modell, d.h. die generelle Essensverpflegung der Kinder liegt in den Händen der Eltern. Dafür gibt es im Work'n'Kid eine eingerichtete Küchenzeile mit allen nötigen Elektrogeräten sowie einer Mikrowelle, wo Essen erwärmt werden kann. Das Geschirr und die benutzen Bereiche sind bitte nach dem Benutzung zu Reinigen. Bitte achtet auf einen sorgfältigen Umgang und Hygiene.

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Der Kühlschrank dient nur zur Aufbewahrung während des Tages und ist beim Verlassen der Räume am Ende der Buchung auch wieder zu leeren. Nach Absprache wird von den Eltern vorbereitetes Essen und Trinken gerne auch von den Betreuenden bei Bedarf und Kapazität gereicht. Dafür steht ein Regal im Kinderbereich zur Verfügung.

 

Bitte bringt alle Utensilien für Euer Kind möglichst beschriftet mit oder packt es in die entsprechenden Garderobenfächer des Kindes. Wir empfehlen: Windeln, Feuchttücher, Kuscheltuch, Stofftier, Lätzchen, Wechselwäsche, Snackdose, Trinkflasche. Der Platz ist beschränkt. Bitte markiert alle Gegenstände mit Namen. Trotz aller Sorgfalt übernehmen wir keine Haftung bei verlorenen Gegenständen (siehe Punkt 3).

 

Wir haben keine expliziten Schlafenszeiten und richten uns nach den Bedürfnissen der Kinder. Trotzdem halten wir uns an eine gewisse Tagesroutine, um es den Kindern einfacher zu machen. 

 

Im Sinne aller nehmen wir nur Fieber freie, gesunde und geimpfte Kinder.

 

Zeitgleich werden maximal 6 Kinder von unseren Betreuern beaufsichtigt. Wir haben einen Betreuungsschlüssel von 1:3, ab 4 Kindern wird eine zweite Betreuungskraft hinzugezogen.

 

 

2.B.6 Betreuungstarife, Buchen und Kündigen

 

Die Nutzung der Kinderbetreuung ist an die gleichzeitige Buchung eines Coworking-Arbeitsplatzes durch einen sorgeberechtigten Elternteil gebunden (Sorgerechtsnachweis bei erstmaliger Anmeldung). Ausnahmen sind unter Absprache möglich.

 

Der Beitrag für die Nutzung von Work'n'Kid (Kinderbetreuung inkl. Arbeitsplatz) richtet sich nach dem Buchungspaket.

Eltern können sich die Mitgliedschaft teilen.

 

Alle Preise von Work'n'Kid sind Nettopreise. Hinzu kommt die gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Es gilt die jeweils auf www.worknkid.de veröffentlichte Preisliste.

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Rabatte gelten nur bei Vorabzahlung.

 

Du hast die Möglichkeit, jeweils einen Betreuungsblock zu buchen und verbindlich zu reservieren. Ohne Reservierung können wir Kinder nur bei freien Plätzen nehmen.

Die Betreuungsgebühr wird bei Buchung fällig. Abgerechnet wird pro gebuchten Block oder darüber hinausgehend mit 15 EUR pro Stunde (nachträgliche Rechnungsstellung).

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Die Buchung von der Kinderbetreuung erfolgt über einen Mitarbeiter oder über das Anfrage-Formular dieser Website.

Die Buchung verpflichtet zur Zahlung des in der aktuellen Preisliste auf www.worknkid.de ausgeschriebenen Betrags.

 

Für die Buchung der Kinderbetreuung gelten die AGB hier und unter www.worknkid.de.

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2.B.7 Pädagogische Ausrichtung

 

Unsere Arbeit versteht sich als ergänzendes Angebot. Wir wollen Eltern den nötigen Freiraum schaffen, in Ruhe arbeiten zu können und dabei ihre Kinder in der Nähe zu wissen. Die Kinder werden bei uns liebevoll betreut und ermuntert, ihr Umfeld zu entdecken und zu Selbstständigkeit zu gelangen. Unsere Arbeit in der Kinderbetreuung orientiert sich am Situationsansatz. 

 

Die Betreuungskräfte verstehen und sprechen Deutsch und/oder Englisch. Jede Betreuungskraft gestaltet die Betreuungszeit individuell und auf das Alter und die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet.

 

Ein grober Tagesablauf soll dabei helfen, sich schnell einzufinden und den Kindern die Sicherheit und Geborgenheit zu geben, den sie in ihrem neuen Umfeld brauchen. Daher sind feste Regeln ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Ablaufs. Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander und untereinander ist uns dabei sehr wichtig. 

 

 

2.B.8 Probestunde (Kinderbetreuung)

 

Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, ein kostenfreies Kennenlernen (Meet'n'Greet) oder eine kostenreduzierte Probestunde im Work'n'Kid zu buchen. Die Probestunde ist einmalig nutzbar und kann nur dann gebucht werden, wenn noch keine Work'n'Kid-Mitgliedschaft besteht oder bestand. Die Probestunde umfasst den Besuch der Kinderbetreuung und ein Gespräch mit den Betreuern bzw. der Inhaberin an einem Wochentag während der Zeiten von 10 bis 15 Uhr. 

Darüber hinaus können Nutzer einen regulären Tarif als Probe buchen und vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und einen anderen Tarif wählen.

 

 

3. Zusätzliche Services

 

3.1 Miete von Equipment

 

Die Nutzer können im Work'n'Kid für den Meetingraum und den Veranstaltungsbereich Equipment wie Beamer oder Flipcharts gegen Unkostenbeiträge mieten, entsprechend der Angaben auf www.worknkid.de oder ggf. extern dazumieten lassen. Dieses Equipment sowie die sonstigen Einrichtungsgegenstände befinden sich vor Mietbeginn in einem einwandfreien nutzbaren Zustand, von dem sich der Nutzer vor Benutzung überzeugt hat. Sollte während der Benutzung ein vom Nutzer verursachter Schaden auftreten, wird dessen Beseitigung dem Nutzer zzgl. einer angemessenen Bearbeitunggebühr in Rechnung gestellt.

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3.2 Drucker

 

Nutzer des Work'n'Kid können den Drucker entsprechend der neben dem Drucker ausgehängten Preisliste nutzen. Das durchschnittlichem Druck-Volumen pro Tag wird auf 10 Seiten s/w und 5 Seiten Farbe festgelegt und ist in der Miete bereits inkludiert. Wir gehen von einem für alle Nutzer fairen Umgang der Ressource aus und behalten uns vor, das Vorgehen zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern und ggf. Zusatzkosten aufzurufen.

Gegebenenfalls muss für das Drucken eine Zugangssoftware installiert werden, für deren Funktionsfähigkeit das Work'n'Kid keine Garantie übernimmt.

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3.3 Nutzung des W-LAN

 

Das Work'n'Kid stellt den Nutzern einen Internetzugang per W-LAN zur Verfügung, dessen Nutzung für aktuelle Nutzer von Work'n'Kid und ihre Klienten in den Nutzungsentgelten enthalten ist. Der Nutzer ist für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er verpflichtet sich, die gesetzlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. 

 

Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Filme etc.) ist strengstens untersagt und stellt einen Vertragsbruch dar. Der Nutzer stellt Work'n'Kid insofern von sämtlichen Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich, dem Work'n'Kid entstehenden Schaden, der aus Zuwiderhandlung entsteht, zu ersetzen. Hierzu gehören auch notwendige Rechts- und Beratungskosten sowie Abmahngebühren. Aufgrund der gesetzlichen Situation muss das Work'n'Kid den Usern individualisierte Zugänge zum Netz erteilen und gegebenenfalls Nutzungsdaten speichern. Diese Daten werden ausschließlich bei entsprechenden Gerichtsentscheidungen weitergegeben und frühestens nach 14 aber spätestens nach 31 Tagen entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wieder gelöscht.

 

 

3.4 Geschäftsadresse / Firmensitz bzw. Postannahme

 

Das Work'n'Kid stellt diesen Service aktuell nicht zur Verfügung.

 

 

3.5 Garderobe

 

Das Work'n'Kid haftet nicht für den Verlust oder jeglichen Schaden an privaten Gegenständen, wie z.B. persönliche Garderobe oder Kinderwägen in den Räumen oder außerhalb der Räumlichleiten (z.B. Gehweg).

 

 

 

4. Mitgliedschaft und Kündigung

 

Die Buchung von Büroarbeitsplätzen - mit und ohne parallele Kinderbetreuung - erfolgt über einen Mitarbeiter oder das Anfrage-Formular auf dieser Website. Die Buchung verpflichtet zur Zahlung des in der aktuellen Preisliste auf www.worknkid.de und vor Ort ausgeschriebenen Betrags.

 

Die Monats-Mitgliedschaften bzw. Buchungspakete zur Büroarbeitsplatznutzung und sämtliche Extras sind unbefristet und monatlich kündbar und dann upgrade- oder downgrade-bar.

 

Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt.

Das Work'n'Kid kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt, der Nutzer beispielsweise mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder eine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt.

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Die Arbeitsplatze dürfen durch den Nutzer nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung.

 

 

5. Buchungen von Räumen und/oder anderen Ressourcen

 

Buchungen können per E-Mail, per Telefon oder von Work'n'Kid-Mitgliedern vorgenommen werden. Bei Buchung per E-Mail oder Telefon kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande, wenn bestätigt wurde. Bei der Buchung müssen Auf- und Abbauzeiten von Seiten des Buchers mit eingeplant werden. Die Mindestbuchungszeit für Events beträgt 2 Stunden. Raumbuchungen werden pro Stunde abgerechnet.

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Buchungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten inklusive Wochenendbuchungen bedürfen der Rücksprache mit der Geschäftsleitung des Work'n'Kid.

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Für Stornierungen und Änderungen der Raumbuchung gelten die folgenden Fristen:

Stornierungen bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei.

Bei Stornierungen bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Raummiete fällig.

Bei späteren Stornierungen ist die volle Raummiete zu zahlen.

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Für komplette Anmietungen werden zusätzlich temporäre Untermietverträge mit ggf. anderen Stornobedingungen und Verpflichtungen abgeschlossen und gegengezeichnet.

 

 

6. Zugänge, Zeiten, Abrechnung / Schließsystem

 

Die Räume von Work'n'Kid sind für Büronutzer zu den folgenden Zeiten nutzbar: Montags bis Freitag jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an. Der letzte Check-in erfolgt 16:30h.

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Bei Bedarf kann für All-In-Mitglieder und  ausgewählte Mitglieder die Öffnungszeiten in Ausnahmen erweitert werden mit vorübergehendem 24/7-Zugang. Die Entscheidung obliegt der Geschäftsleitung von Work'n'Kid. Mitglieder mit diesem Wunsch können bei Bedarf einen Türcode für das Work'n'Kid bekommen.

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Das Work'n'Kid ermittelt tatsächliche Nutzungsstunden, um nachvollziehen, ob Nutzer im Rahmen ihrer vorab bezahlten Zeitkontingente liegen oder ggf. eine Mitgliedschaft mit mehr Zeitstunden sinnvoll wäre. Übersteigen die tatsächlichen Nutzungsstunden die vorab bezahlten Stunden im Rahmen der Mitgliedschaft, können Einzelstunden oder Tagespässe hinzugebucht werden (nur Coworking) bzw. werden diese nachträglich in Rechnung gestellt.

 

Das Work'n'Kid besitzt eine elektronisch gesicherte Tür. Mitglieder können nach individueller Rücksprache einen elektronischen Türcode erhalten. Für die Funktionsfähigkeit übernimmt das Work'n'Kid keine Garantie.

Der Nutzer darf den Code keinem Dritten zur Benutzung überlassen. Er ist nicht berechtigt, anderen außer den Veranstaltungs-teilnehmern Zugang zu den Räumen zu gewähren. 

Die Nutzung sämtlicher Geräte und Gerätschaften (z.B. in der Küche) sowie jedweder Veranstaltungstechnik erfolgt auf eigenes Risiko und nur mit vorheriger Absprache und ggf. nötiger Einweisung. Für Abnutzungen, Verbrauchskosten oder Schäden, die durch unberechtigte Nutzung entstehen, haftet der Nutzer in vollem Umfang. 

Der Nutzer hat zudem sicherzustellen, dass Fenster und Türen bei Verlassen der Räume wieder ordnungsgemäß verschlossen sind. Für Schäden, die durch offene Fenster oder nicht verschlossene Türen entstanden sind, haftet der Nutzer in vollem Umfang. 

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Bei Veranstaltungen werden Checklisten zum Verschließen der Räume zur Verfügung gestellt.

 

Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur ,wie Hacking, oder illegaler Handlungen jeglicher Art, wie Glücksspiel.

 

 

7. Tarife, Zahlungsmodalitäten

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Alle Preise von Work'n'Kid sind Nettopreise. Hinzu kommt die gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Es gilt die jeweils auf www.worknkid.de veröffentlichte Preisliste. Wir berechnen unseren Mitgliedern den Beitrag zu Anfang, die angefallenen Raummieten und Gebühren für sonstige Leistungen üblicherweise zum Ende der jeweiligen Woche. Wir können Zwischenabrechnungen vornehmen. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt unbar, bevorzugt durch die Dienstleister  PayPal und Stripe/ Kreditkarte/ Sum-up oder per Überweisung.

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Buchungspakete mit Reduktionen sind prepaid und vor Beginn der Nutzung zu Zahlen.

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Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften, sowie Mahnungen vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von 15,00 € pro Fall/ Rechnung. 

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Der Nutzer hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von einer Woche nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Einwände berechtigten den Nutzer nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt Work'n'Kid die Einwände ganz oder teilweise an, werden zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet.

 

 

8. Änderungen der AGB

 

Das Work'n'Kid ist berechtigt, angebotene Preise, Leistungsbeschreibungen und diese AGB mit einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen im Voraus zu ändern. Die Änderungen der AGB werden von Work'n'Kid dem Nutzer per Email bekanntgegeben. Sofern der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen wird, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Zugleich wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass er innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widersprechen kann. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis zum jeweils nächsten Kündigungstermin aufgelöst, eine Unterlassung der Einwendung gilt als Bestätigung und Akzeptanz der Änderungen durch den Nutzer (stillschweigende Vereinbarung).

 

 

9. Datenschutz (DSGVO)

 

Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes verweisen wir auf die gesonderten Datenschutzrichtlinien auf www.worknkid.de. Durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Bestimmungen als akzeptiert.

 

 

10. Gewährleistung / Haftung

 

Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat sich von den Gegebenheiten und der Möblierung der Räume überzeugt. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB.

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Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Das Work'n'Kid übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes oder Arbeitsraums. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet. In allen Fällen, in denen Work'n'Kid im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zu Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Work'n'Kid nur, soweit leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien sowie die Haftung bei Personenschäden. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

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Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Work'n'Kid fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schränke, Schubladen o.Ä. ist der Nutzer selbst verantwortlich. Das Work'n'Kid haftet nicht für entwendete oder von Dritten beschädigte Gegenstände und Garderobe. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer.

 

 

11. Salvatorische Klausel

 

Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit Work'n'Kid geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt.

Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke. Sollten Gesetze die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch das neue Gesetz bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.

 

 

12. Gerichtsstand

 

Diese AGB und die sich darauf beziehenden Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesen AGB und dem jeweiligen Vertrag Berlin.                         

 

 

 

 

Stand der AGB: 28.08.2022

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